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Das Elterngeld
Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den jeweils anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn Eltern Zeit für die Betreuung ihre Kindes Zeit nehmen.
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistung
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro.
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 | Modellrechnungen
Fragen zum Elterngeld beantwortet des Familienministerium unter:
01 80 / 1 90 70 50*
Montag bis Donnerstag: von 7.00 bis 19.00 Uhr
Faxen Sie uns: 01 88 8 / 5 55 44 00
oder per E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de.
*Anrufe aus dem Festnetz:
9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute
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Von welchem Zeitpunkt an wird es Elterngeld geben?
Das Elterngeldgesetz gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007, 0.00 Uhr geboren werden. Eine solche "Stichtagsregelung" ist üblich und entspricht den Gepflogenheiten der Leistungsgesetzgebung. Der Gesetzgeber muss eindeutig festlegen, ab wann eine gesetzliche Regelung gilt oder nicht. Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften des Ersten und Dritten Abschnitts des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden: Sie können Erziehungsgeld erhalten. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht nicht.
Wo muss man Elterngeld beantragen?
Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die von den Landesregierungen beauftragten Stellen. Auch hier wird sich vermutlich gegenüber dem Erziehungsgeld nichts ändern.
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