Vereinbarungen zwischen Eltern und Tagesmutter - Betreuungsvertrag
Arztbesuch der Tageskinder
Die Tagesmutter braucht auf jeden Fall eine Vollmacht für Arztbesuche, sowie sämtliche Angaben zur Krankenversicherung des Kindes. Im Notfall muss die Tagesmutter den Arzt oder Notarzt rufen und die Eltern benachrichtigen. Jedoch müssen normale Arzttermine, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen des Kindes in der Regel von den Eltern selbst wahrgenommen werden. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, bei welchen Krankheiten des Kindes die Tagesmutter bereit ist, es bei sich aufzunehmen.
Versicherung
Über die Versicherung des Kindes sollten Eltern sich mit der Tagesmutter unterhalten. Es ist jedoch empfehlenswert, das Eltern eine Unfallversicherung für ihr Kind abschließen. Das Kind ist dann gegen alle eventuellen Unfälle geschützt, auch wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Zum Unfallversicherungs-Vergleich!
Vertag
Ein schriftlicher Vertrag sollte grundsätzlich zwischen den Eltern und der Tagesmutter abgeschlossen werden. Auch wenn Eltern und Tagesmutter miteinander befreundet sind. Dadurch werden die wichtigsten Bedingungen schon im Voraus geklärt und viele Konfliktsituationen vermieden.
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Beendigung des Betreuungsverhältnisses
Die Regel ist eine vierwöchige Kündigungsfrist. Diese sollte auch bei Differenzen zwischen Eltern und Tagesmutter zum Wohle des Kindes eingehalten werden.
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